Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LAND-IMPEX GMBH


1. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LAND-IMPEX GMBH (im Folgenden: Verkäufer) gelten für sämtliche Warenverkäufe an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (im Folgenden: Käufer). Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der des Verkäufers. Der Verkäufer widerspricht ausdrücklich entgegenstehenden allgemeinen Vertragsbestimmungen des Käufers. Allgemeine Vertragsbestimmungen des Käufers sollen nur Geltung erhalten, wenn dies zwischen Verkäufer und Käufer ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Material, Beschreibungen, Menge, Preis, Lieferung und Zahlung werden durchgeführt wie im Vertrag vereinbart.

1.3 Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht auf den Käufer gemäß ICC Incoterms 2010 über.

1.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers, der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder eines Antrags auf Eröffnung, oder im Falle sonstiger Umstände, die die Unzuverlässigkeit des Käufers oder Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit begründen, ist der Verkäufer berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag umgehend geltend zu machen. Zudem ist der Verkäufer in diesen Fällen berechtigt, Vorleistungen oder Sicherheiten des Käufers zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

1.5 Dem Käufer ist es nicht gestattet, gegen Forderungen aufzurechnen oder diese zu reduzieren, solange seine Gegenforderung nicht gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt ist.

1.6 Jede Vertragspartei ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag abzutreten. Die Abtretung wird von Anfang an wirksam, wenn die andere Partei innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme von der Abtretung nicht widerspricht. Die abtretende Partei soll den Abtretungsempfänger darauf hinweisen. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht im Falle der Forderungsabtretung innerhalb einer Unternehmensgruppe.

1.7 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Erst eine schriftliche Bestellung des Käufers stellt sein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer dar. Der Vertragsschluss wird erst herbeigeführt, wenn der Käufer auf sein schriftliches Angebot eine ausdrücklich als solche bezeichnete schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Die Auftragsbestätigung enthält die Einzelheiten der Bestellung des Käufers. Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot des Käufers ab, so handelt es sich um ein neues Angebot von Seiten des Verkäufers, zu dessen Annahme es der schriftlichen Annahmebestätigung durch den Käufer bedarf. An Stelle von Auftrag und Bestätigung kann der Vertragsschluss auch durch ein beiderseitig unterzeichnetes Kaufvertragsformular herbeigeführt werden.


2. UNTERSUCHUNG UND RÜGEOBLIEGENHEIT DES KÄUFERS

2.1 Bei Lieferung hat der Käufer sofort Menge, Gewicht und Verpackung zu prüfen und jegliche Rüge auf den Lieferpapieren zu vermerken.

2.2 Der Käufer hat bei der Lieferung eine sorgfältige und repräsentative Qualitätskontrolle des Kaufgegenstands durchzuführen.

2.3 Rügen müssen deutlich die Art und Umfang des angeblichen Mangels enthalten und dem Verkäufer schriftlich, per Telegraph, Telex oder Telefax innerhalb der folgenden Fristen mitgeteilt werden:

(a) Rüge bezüglich 2.1: innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung.

(b) Rüge bezüglich 2.2: bei offenen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung; bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen, nachdem der Käufer oder seine Vertreter den Mangel erkannt haben oder hätten erkennen müssen.

2.4 Gewährleistungsrechte des Käufers erlöschen, wenn er den Kaufgegensand verarbeitet, benutzt oder gem. §§ 929, 930 oder 931 BGB überträgt.

2.5 Gewährleistungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, wenn der Käufer seine Rüge nicht in Übereinstimmung mit 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilt.


3. GEWÄHRLEISTUNG, LEISTUNGSSTÖRUNG

3.1 Erfüllt eine Partei ihre vertragliche Pflicht nicht, hat die andere Partei diese schriftlich zur Pflichterfüllung aufzufordern.

3.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass der Kaufgegenstand die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Dies beinhaltet keine Zusicherung einer Eigenschaft, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware.

3.3 Im Falle einer Qualitätsrüge ernennen die Parteien gemeinsam einen unabhängigen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens. Ist die Qualitätsrüge gerechtfertigt und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags erfolgt, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl in Form von Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet.

3.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Minderung sowie zum Schadensersatz mit den sich aus diesem Vertrag ergebenden Beschränkungen berechtigt.
3.5 Gewährleistungsrechte des Käufers sind auf 24 Monate ab Gefahrübergang des Kaufgegenstandes befristet.


4. HAFTUNG

4.1 Der Verkäufer haftet aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens uneingeschränkt für Schäden des Käufers an Leib, Leben oder Gesundheit.

4.2 Für die Verletzung von Kardinalspflichten haftet der Verkäufer für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und nur für unmittelbare, vertragstypische Folgeschäden. Die Haftungssumme ist in diesem Fall begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Kaufpreises.

4.3 Im Übrigen ist der Verkäufer für Schäden aufgrund Verletzung von anderen vertraglichen Verpflichtungen nicht haftbar.

4.4 Weiterer Schadensersatz, insbesondere für mittelbare Folgeschäden und entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern eine gesonderte Zusicherung des Verkäufers zur Absicherung gegen solche Schäden getroffen wurde.

4.5 Die zuvor genannten Bestimmungen gelten entsprechend für Ansprüche des Käufers für unnütze Aufwendungen.


5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer vor.

5.2 Der Käufer ist berechtigt, über den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen oder diesen zu verarbeiten. Die Berechtigung entfällt in den Fällen von 1.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer kostenlos. Der Verkäufer ist Hersteller im Sinne von § 950 BGB.

5.3 Wird der Kaufgegenstand mit anderen Gegenständen, die im Eigentum Dritter stehen, untrennbar verbunden oder vermischt, erhält der Verkäufer Miteigentum am neuen Gegenstand im Verhältnis der Kaufpreise der Gegenstände.

5.4 Der Käufer tritt an den Verkäufer sämtliche Forderungen gegen Dritte aus der Lieferung von Kaufgegenständen ab, die der Verkäufer an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat. Der Verkäufer nimmt hiermit die Abtretung an.

5.5 Sind sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer zweifelsfrei in Höhe von 125% des Nennwerts durch Abtretung und Eigentumsvorbehalt gesichert, hat der Verkäufer darüberhinausgehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben. Über die freizugebenden Sicherheiten entscheidet der Verkäufer.

5.6 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen gegen Dritte aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Die Berechtigung erlischt im Falle von 1.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.7 Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, oder befindet er sich insbesondere in Zahlungsverzug, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers sämtliche Waren herauszugeben, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, und sämtliche Ansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit diesen Waren an den Verkäufer abzutreten. Dieses Vorgehen des Verkäufers ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu werten.


6. HÖHERE GEWALT

Der Verkäufer ist weder verantwortlich noch haftbar für Leistungsstörungen infolge von Vertragsverletzungen auf Seiten des Käufers oder seiner Gehilfen, Eingriffen der Regierung oder Verwaltung, Staatsfeinden, Krieg, Aufruhr, Streik oder sonstige Vorfälle höherer Gewalt, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen.


7. VERZUG UND AUFTRAGSSTORNIERUNG

7.1 Tritt der Käufer unrechtmäßigerweise vom Vertrag zurück, behält der Verkäufer eine erhaltene Anzahlung als pauschale Abgeltung seiner Schadensersatzforderungen gegen den Käufer ein. Der Verkäufer ist zur Geltendmachung darüberhinausgehender Schadensersatzforderungen berechtigt.

7.2 Tritt der Verkäufer unrechtmäßigerweise vor der Lieferung vom Vertrag zurück, gewährt der Verkäufer eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 10% des vom Rücktritt betroffenen Vertragsvolumens. Darüberhinausgehende Schadensersatzforderungen des Käufers aufgrund des Rücktritts sind ausgeschlossen. Etwaige Anzahlungen sind zinslos zurück zu gewähren.

7.3 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt.

7.4 Im Falle des Lieferungsverzugs leistet der Verkäufer pauschalen Schadensersatz in Höhe von 0,5% des Kaufpreises der in Verzug befindlichen Ware je angefangene Kalenderwoche, höchstens jedoch 5% des Kaufpreises. Nach 10 Wochen Lieferungsverzug ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Weitere Schadensersatzforderungen des Käufers aus Lieferungsverzug sind ausgeschlossen.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Die Parteien legen die im Vertrag enthaltene Adresse für jede sich aus diesem Vertrag ergebende Korrespondenz fest. Der Adresswechsel ist der anderen Partei schriftlich mitzuteilen.

8.2 Änderungen und Ergänzungen Vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

8.3 Für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käfer ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte in Landshut, Deutschland ausschließlich zuständig.

8.4 Es gilt Deutsches prozessuales und materielles Recht. Abgesehen von den ICC Incoterms 2010, ist internationales Kaufrecht nicht anwendbar.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommen.


Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Share by: